Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wenn Sie einen Shopware-Shop betreiben, entscheidet dieses Gesetz mit darüber, ob Ihr Geschäft rechtssicher aufgestellt ist. Barrierefreiheit ist dabei weit mehr als eine Pflicht: Sie erweitert Ihre Reichweite, verbessert die Nutzerfreundlichkeit und wirkt sich direkt auf Ihre Conversion-Rate aus.
Betroffen sind alle Produkte und Dienstleistungen, die ab diesem Stichtag neu auf den Markt gebracht werden. Sie müssen barrierefrei gestaltet sein.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wann Sie betroffen sind, was konkret zu tun ist und wie Shopware 6.7 Sie bei der Umsetzung unterstützt.
Warum ist digitale Barrierefreiheit so wichtig?
Digitale Barrierefreiheit ist ein zentrales Element, um allen Menschen einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Eine barrierefreie Webseite erlaubt es Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen, Informationen problemlos zu nutzen. Das betrifft nicht nur Personen mit dauerhaften Behinderungen, sondern auch jene mit situativen oder temporären Einschränkungen. Eine dauerhafte Einschränkung kann eine Sehbehinderung sein, eine situative entsteht etwa, wenn jemand in heller Umgebung auf einem mobilen Gerät einkauft. Temporäre Einschränkungen entstehen zum Beispiel durch einen gebrochenen Arm, der die Bedienung eines Geräts erschwert.
Barrierefreiheit steigert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern erweitert auch Ihre potenzielle Zielgruppe, weil alle Menschen die Inhalte erreichen können. Gleichzeitig verbessert sie Ihre Suchmaschinenoptimierung (SEO), da Suchmaschinen barrierefreie Inhalte besser indexieren. Ein barrierefreier Auftritt schafft zudem Vertrauen und signalisiert gesellschaftliche Verantwortung. Die wichtigsten Prinzipien sind Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der digitalen Inhalte.
Was bedeutet "barrierefrei" im Sinne des BFSG?
Ein Produkt oder eine Dienstleistung gilt nach dem BFSG als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.
Bin ich vom BFSG betroffen?
Das BFSG gilt für alle Anbieter von Onlineshops, die ihre Produkte oder Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 (auch) an Verbraucher (B2C) richten und über die Website Vertragsabschlüsse ermöglichen, etwa durch den Verkauf von Produkten oder das Anbieten von Buchungen.
Zusätzlich sind auch sogenannte D2C-Shops betroffen, also Hersteller, die ihre Produkte direkt an Endkunden verkaufen.
Beschäftigt Ihr Unternehmen weniger als zehn Mitarbeiter und liegt der Jahresumsatz oder die Bilanzsumme unter zwei Millionen Euro, sind Sie laut Gesetz von den Anforderungen ausgenommen. Diese Ausnahme müssen Sie auf Nachfrage allerdings belegen können. In der Praxis zeigt sich, dass viele Shopbetreiber ihre Betroffenheit zunächst falsch einschätzen. Prüfen Sie die Schwellenwerte deshalb sauber, bevor Sie sich auf eine Ausnahme verlassen.
Warum das Gesetz sinnvoll ist, auch für Sie und Ihre Kunden
Barrierefreiheit ist weit mehr als eine rechtliche Vorschrift. Sie hilft Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen, einen Onlineshop problemlos zu nutzen, etwa bei einer Seh- oder Hörbehinderung, bei motorischen Einschränkungen oder bei altersbedingten Veränderungen. Aber auch Menschen ohne dauerhafte Einschränkung profitieren, etwa wenn sie unterwegs bei starkem Sonnenlicht einkaufen oder nur eine Hand frei haben.
Ein barrierefreier Shop sorgt also nicht nur für Gleichberechtigung, sondern für eine bessere Nutzererfahrung aller Besucher. Gleichzeitig verbessern Sie Ihre Reichweite, Ihre Conversion-Rate und das Image Ihres Unternehmens.
Was genau muss Ihr Onlineshop erfüllen?
Das BFSG nimmt Bezug auf die international anerkannten WCAG 2.1-Richtlinien auf Stufe AA. Diese lassen sich in vier zentrale Prinzipien unterteilen:
Ihr Shop muss wahrnehmbar sein. Alle Inhalte sollen für die Nutzer gut erkennbar und verständlich dargestellt sein. Dazu gehört, dass Bilder mit Alternativtexten versehen sind, Videos Untertitel oder Transkripte haben und Texte einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund aufweisen. Eine Navigation, die sich ausschließlich auf Farben stützt, ist nicht zulässig.
Zudem muss Ihr Shop bedienbar sein, und zwar nicht nur mit der Maus, sondern vollständig auch mit der Tastatur. Das ist besonders für Menschen mit motorischen Einschränkungen wichtig. Eine übersichtliche, konsistente Navigation und der Verzicht auf komplexe Mausgesten wie Wischbewegungen oder Doppeltippen erleichtern die Bedienung zusätzlich.
Auch die Verständlichkeit spielt eine große Rolle. Inhalte sollen klar, logisch und sprachlich einfach aufbereitet sein. Anweisungen müssen leicht nachvollziehbar sein, Formulare verständlich beschriftet und bei Bedarf mit erklärenden Hilfetexten ergänzt.
Nicht zuletzt muss Ihr Shop robust sein, also mit möglichst vielen Endgeräten, Browsern und assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel funktionieren. Das erreichen Sie unter anderem durch korrekt aufgebauten HTML-Code und regelmäßige technische Prüfungen Ihrer Website.
Was müssen Sie als Inverkehrbringer beachten?
Wenn Sie elektronische Produkte wie Computer, Tablets, Smartphones, Router oder E-Book-Reader direkt an Verbraucher verkaufen, gelten für Sie zusätzliche Anforderungen. In diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Produkte selbst barrierefrei gestaltet sind, zum Beispiel in Bezug auf ihre Bedienbarkeit oder das Display.
Außerdem sind Sie verpflichtet, eine CE-Kennzeichnung und eine EU-Konformitätserklärung beizulegen sowie sämtliche Anleitungen, Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise in barrierefreier Form bereitzustellen.
Auch hier gilt die Ausnahmeregel für Kleinstunternehmen. Im Zweifelsfall müssen Sie diese ebenfalls nachweisen können.
So unterstützt Sie Shopware 6.7 bei der Umsetzung
Wer Shopware einsetzt, ist hier gut aufgestellt: Das Unternehmen hat die Bedeutung der neuen Richtlinien erkannt und setzt das Thema Barrierefreiheit mit dem Update auf Shopware 6.7 umfassend um. Barrierefreiheit ist in dieser Version ein zentrales Element, das Ihnen eine einfache und effektive Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ermöglicht. Dazu gehören:
Mit dem Rollout von Shopware 6.7 profitieren Sie von zahlreichen neuen Features, die die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards erleichtern.
- Verbesserte Tastatur-Navigation: Nutzer können den gesamten Shop intuitiv und ohne Maus bedienen.
- Screenreader-Unterstützung: Alle wichtigen Elemente und Inhalte sind für Screenreader optimiert.
- Kontrastanpassungen: Die neue Version bietet Möglichkeiten, kontrastreiche Darstellungen zu gewährleisten, die insbesondere sehbehinderten Nutzern helfen.
- Alternative Texte: Shopware stellt sicher, dass wichtige Inhalte wie Bilder und Grafiken mit alternativen Texten versehen werden können.
- Navigationshilfen: Funktionen wie Sprungmarken und »Zurück zum Anfang«-Links erleichtern die Bedienung.
- Fehlermeldungen: Eingaben in Formularen werden durch verständliche Fehlermeldungen und Korrekturvorschläge begleitet.
Shopware reagiert rechtzeitig auf die gesetzlichen Anforderungen und integriert mit Version 6.7 zahlreiche Funktionen, die Ihnen die Umsetzung deutlich erleichtern.
Sie können Ihren Shop künftig vollständig per Tastatur bedienen lassen. Auch für Screenreader wurde die Kompatibilität optimiert, sodass alle wichtigen Inhalte vorgelesen werden können. Farbkontraste lassen sich über die neuen Theme-Einstellungen besser anpassen, und Alternativtexte für Bilder und Grafiken pflegen Sie leicht ein.
Zusätzlich sorgt Shopware für eine barrierearme Navigation, etwa durch Sprungmarken oder Links, die zurück zum Seitenanfang führen. Fehlerhinweise in Formularen werden verständlich formuliert und helfen Ihren Besuchern, Eingabefehler zu erkennen und zu korrigieren.
Mit diesen Funktionen sind Sie gut aufgestellt, um die gesetzlichen Anforderungen mit überschaubarem Aufwand zu erfüllen.
Wie überprüfen Sie, ob Ihr Shop gesetzeskonform ist?
Um herauszufinden, ob Ihr Shop die Anforderungen erfüllt, sollten Sie systematisch vorgehen:
Zunächst klären Sie, ob Sie vom Gesetz betroffen sind. Richtet sich Ihr Shop an Verbraucher oder verkaufen Sie elektronische Produkte, gilt das BFSG für Sie. Sind Sie ein Kleinstunternehmen, prüfen Sie genau, ob Sie unter die Ausnahmeregel fallen.
Danach analysieren Sie Ihre Website. Nutzen Sie dafür zunächst automatische Tools wie das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool oder die axe DevTools. Diese helfen Ihnen, erste technische Schwachstellen zu erkennen.
Im Anschluss prüfen Sie manuell nach: Funktioniert die gesamte Seite auch mit der Tastatur? Sind Alternativtexte für Bilder vorhanden? Haben alle Inhalte ausreichend Kontrast? Sind Formulare korrekt beschriftet und verständlich gestaltet? Auch eingebundene Inhalte wie PDFs oder Videos müssen barrierefrei sein, beispielsweise mit Untertiteln oder einem Transkript.
Wenn Sie Produkte in Verkehr bringen, müssen Sie zusätzlich das Produkt selbst und die zugehörigen Informationen auf Barrierefreiheit prüfen. Achten Sie auf eine barrierefreie Gestaltung, die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung sowie auf zugängliche Anleitungen.
Erstellen Sie auf Basis Ihrer Erkenntnisse einen Maßnahmenplan. Dokumentieren Sie alle Schwachstellen und ordnen Sie sie nach Priorität. Dann passen Sie Schritt für Schritt an, entweder intern oder mit externer Unterstützung.
Dokumentieren Sie alle Maßnahmen. Prüfprotokolle, Maßnahmenlisten und benannte Ansprechpartner zeigen, dass Sie sich ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Diese Dokumentation ist im Ernstfall Ihr wichtigster Nachweis und schützt Sie vor den Folgen des Gesetzes. Rechtssicherheit entsteht hier nicht durch ein einmaliges Projekt, sondern durch nachvollziehbare, gepflegte Belege.
Gibt es Inhalte, die nicht angepasst werden müssen?
Ja, es gibt eine wichtige Übergangsregelung: Medieninhalte wie Videos oder PDFs, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich barrierefrei gemacht werden, solange sie inhaltlich unverändert bleiben. Sobald Sie ein Video überarbeiten oder erneut veröffentlichen, gelten die Barrierefreiheitsanforderungen jedoch auch für diese Inhalte.
Fazit: Jetzt handeln und zukunftssicher aufstellen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt, und damit verbunden sind neue Pflichten für viele Shopware-Betreiber. Mit der richtigen Vorbereitung, einem klaren Plan und den Funktionen von Shopware 6.7 bekommen Sie das Thema jedoch sicher in den Griff.
Starten Sie frühzeitig, prüfen Sie Ihren Shop gründlich und verstehen Sie Barrierefreiheit nicht nur als Pflicht, sondern als echte Chance: für zufriedene Nutzer, höhere Reichweite und ein modernes, inklusives Einkaufserlebnis. Bei komplexen Shop-Konstellationen oder einer strukturierten Bestandsaufnahme unterstütze ich Sie gern.
Weitere Anlaufstellen und Hilfen
Wenn Sie tiefer ins Thema einsteigen oder externe Unterstützung benötigen, empfehle ich Ihnen folgende Stellen:
- Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet Infos, Webinare und Praxisbeispiele
- Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) hilft Ihnen bei der Einschätzung, ob Sie betroffen sind
- Spezialisierte Agenturen für digitale Barrierefreiheit bieten professionelle Audits und Unterstützung bei der Umsetzung
Barrierefreiheit lohnt sich, auch über gesetzliche Pflichten hinaus
Selbst wenn Ihr Unternehmen nicht direkt vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen ist, etwa weil Sie ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind oder unter die Ausnahmeregel für Kleinstunternehmen fallen, lohnt sich der Blick auf eine barrierefreie Gestaltung Ihres Shopware-Shops.
Denn Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen, sondern steigert die Usability für alle Besucher. Eine klare Navigation, verständliche Inhalte und eine optimierte technische Umsetzung führen zu einer besseren Nutzererfahrung. Das zahlt sich aus: durch höhere Verweildauer, bessere Conversion-Raten und letztlich mehr Umsatz.
Indem Sie Barrierefreiheit aktiv umsetzen, sprechen Sie zusätzliche Zielgruppen an, zeigen gesellschaftliche Verantwortung und positionieren Ihren Shop zukunftssicher in einem zunehmend inklusiven digitalen Markt. Kurz gesagt: Barrierefreiheit nützt allen, Ihren Kundinnen und Kunden ebenso wie Ihnen als Shopbetreiber.










Noch keine Kommentare vorhanden
Schreibe einen Kommentar