In der ersten Ausgabe der Shopware-Sprechstunde vom 08. April 2025 hatte ich Robin Marquardt zu Gast, Gründer der Agentur Hexamain und Initiator eines Projekts, das aktuell viele in der Shopware-Community beschäftigt: Shopelfen – ein geplanter, unabhängiger Plugin-Marktplatz speziell für die Community Edition.
In unserem Gespräch sprechen wir offen über die Idee hinter Shopelfen, die konkreten Ziele und Herausforderungen – aber auch über die kritischen Stimmen aus der Community.
Robin erklärt:
- wie es zur Idee kam,
- warum er gerade jetzt den richtigen Zeitpunkt sieht,
- welche Vorteile Shopelfen gegenüber dem offiziellen Shopware Store bieten soll,
- und wie realistisch die Umsetzung tatsächlich ist.
Das Gespräch ist ungeskriptet, ehrlich und ein spannender Einblick in eine Entwicklung, die das Shopware-Ökosystem langfristig verändern könnte.
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Einordnung und Falschaussagen von Robin
Leider hat Robin im Gespräch zwei grobe Falschaussagen getätigt, welche ich so nicht stehen lassen möchte.
Falschaussage #1: Shopware unterliegt dem DMA
Im Interview wird die Behauptung aufgestellt, dass Shopware dem Digital Markets Act (DMA) der EU unterliege. Diese Aussage ist sachlich nicht korrekt. Der DMA richtet sich ausschließlich an sogenannte „Gatekeeper“ – also große Digitalkonzerne wie Google, Apple, Amazon, Meta, Microsoft oder ByteDance. Die Einordnung als Gatekeeper erfolgt auf Basis klar definierter Kriterien, darunter Unternehmensgröße, Nutzerzahlen und Marktmacht.
Shopware erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Das Unternehmen zählt nicht zu den marktbeherrschenden Plattformen im Sinne des DMA und fällt daher auch nicht unter dessen rechtliche Vorgaben. Das bedeutet: Shopware ist nicht verpflichtet, die im DMA festgelegten Transparenz- oder Zugangsregeln einzuhalten. Vielmehr kann das Unternehmen seine Geschäftsbedingungen, AGBs und Richtlinien für den Plugin-Store weitgehend eigenständig definieren – im Rahmen der allgemeinen Gesetze und des Wettbewerbsrechts.
Falschaussage #2: Shopware als Betreiber des Shopware Plugin-Stores unterliegt der BaFin
Auch die Aussage, Shopware unterliege als Betreiber des Plugin-Stores der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ist so nicht haltbar. Die BaFin ist die zentrale Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister in Deutschland. Ihre Zuständigkeit umfasst vor allem den Schutz von Anlegern und die Stabilität des Finanzsystems.
Zwar nimmt Shopware im Rahmen des Plugin-Stores eine Art vermittelnde Rolle ein: Einnahmen aus Plugin-Verkäufen werden zunächst über das Konto von Shopware abgewickelt, bevor sie an die jeweiligen Entwickler ausgeschüttet werden. Diese Zahlungsabwicklung ähnelt oberflächlich einer treuhänderischen Funktion. Dennoch handelt es sich hierbei nicht um eine genehmigungspflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), die eine Aufsicht durch die BaFin erfordern würde.
Kurz gesagt: Shopware betreibt keinen Zahlungsdienstleister im regulatorischen Sinne und unterliegt daher auch nicht der Kontrolle der BaFin.
Fazit
Das Interview mit Robin Marquardt bietet einen spannenden Einblick in ein Community-Projekt, das viel Potenzial hat – aber auch viele Fragen aufwirft. Die Idee hinter Shopelfen zeigt, wie lebendig und engagiert die Shopware-Community ist. Gleichzeitig wird deutlich, wie wichtig eine sachliche Einordnung bei rechtlichen und regulatorischen Themen bleibt.
Gerade weil ich das Gespräch offen und ungeskriptet geführt habe, war es mir wichtig, falsche Aussagen im Nachgang transparent zu korrigieren. Nur so entsteht ein konstruktiver Dialog, der uns als Community wirklich weiterbringt.



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