MwSt in Shopware 6 richtig einstellen: B2B, B2C, EU-Ausland und Drittländer

von Marcel Krippendorf
30. Juni 2025
MwSt in Shopware 6 richtig einstellen: B2B, B2C, EU-Ausland und Drittländer

Falsch konfigurierte Steuersätze in Shopware gehören zu den Fehlern, die erst bei einer Betriebsprüfung oder einer Kundenbeschwerde auffallen. Dann wird es teuer. Die korrekte Steuerberechnung betrifft nicht nur die Compliance, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihren Shop. Dieser Artikel zeigt, wie Sie die Umsatzsteuer in Shopware 6 sauber konfigurieren, abhängig vom Lieferland, vom Kundentyp und davon, ob Sie innerhalb oder außerhalb der EU verkaufen.

Die Lösung im Video

Wo finden Sie die Steuereinstellungen?

In Shopware 6.7 befinden sich die Steuereinstellungen im Adminbereich unter „Einstellungen" → „Regional" → „Steuern". In älteren Versionen kann dieser Punkt leicht abweichen, ist aber ebenfalls unter den Einstellungen alphabetisch gelistet.

Dort finden Sie typischerweise drei Steuersätze:

  • 19% (Standard in Deutschland)
  • 7% (ermäßigter Satz)
  • 0% (steuerfrei)

Sie können die Steuersätze hier nicht nur benennen, sondern auch pro Land individuell festlegen.

Steuern in der EU: Was gilt wann?

Art des Kunden Umsatzschwelle (pro Jahr) Anzuwendende USt Abführung der Steuer Wichtige Hinweise
Privatperson (B2C)im EU-Ausland Unter 10.000 €(Netto-Gesamtumsatz in alle EU-Länder) Deutsche USt(19% oder 7%) An das zuständige deutsche Finanzamt Dies ist die Vereinfachungsregel. Sie können freiwillig auf diese Regelung verzichten.
Privatperson (B2C)im EU-Ausland Über 10.000 €(Netto-Gesamtumsatz in alle EU-Länder) USt des Ziellandes(z.B. 20% in Österreich) Zentral über dasOne-Stop-Shop (OSS)-Verfahren an das BZSt Pflicht ab dem Umsatz, der die Schwelle überschreitet. Das OSS-Verfahren erspart die Registrierung in jedem einzelnen EU-Land.
Unternehmen (B2B)im EU-Ausland Nicht relevant Keine (0%) Keine, die Steuerschuld geht auf den Käufer über. Voraussetzung: Der Käufer hat einegültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Dies ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (Reverse-Charge-Verfahren).
Fall Anzuwendende USt Erklärung
Kleinunternehmer Keine (0%) Händler, die unter die deutsche Kleinunternehmerregelung fallen, weisen grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus, auch nicht bei EU-Verkäufen.
Verkauf an Unternehmen ohne gültige USt-IdNr. Deutsche USt(19% oder 7%) Wenn der Geschäftskunde keine gültige USt-IdNr. vorweisen kann, wird er steuerlich wie eine Privatperson behandelt und die deutsche USt berechnet.
Verkauf in Nicht-EU-Länder (Drittländer) Keine (0%) Dies ist eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Der Empfänger muss die Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Zölle seines Landes entrichten.
Digitale Dienstleistungen Identisch zur Regelung für Privatpersonen (B2C) Auch für elektronische Dienstleistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen gilt die Lieferschwelle von 10.000 €.

Beispiel: Steuerberechnung anhand des Lieferlandes

Angenommen, ein Produkt kostet netto 419,33 Euro. Shopware rechnet automatisch 19% Mehrwertsteuer dazu, wenn das Lieferland Deutschland ist. Das ergibt dann 499,00 Euro brutto.

Ändert sich das Lieferland z. B. auf Österreich, greift der dortige Steuersatz von 20%. Shopware passt den Bruttobetrag automatisch an.

Steuerfrei verkaufen: Drittland und B2B

Lieferungen in Länder außerhalb der EU, zum Beispiel in die Schweiz, erfolgen ohne Mehrwertsteuer. Der Verkauf ist damit steuerfrei.

Auch bei B2B-Kunden innerhalb der EU entfällt die Steuer, sofern eine gültige Umsatzsteuer-ID angegeben ist. Ohne gültige ID wird das Unternehmen wie ein Endkunde behandelt und es gilt wieder die deutsche Mehrwertsteuer.

Schwellenwert beachten: Privatverkäufe ins EU-Ausland

Für Verkäufe an Privatkunden innerhalb der EU gilt eine zentrale Unterscheidung, die direkt von Ihrem Geschäftsmodell abhängt:

  • Liegt Ihr Jahresumsatz ins gesamte EU-Ausland unter 10.000 Euro, dürfen Sie mit deutscher Mehrwertsteuer (z. B. 19%) verkaufen.
  • Ab 10.001 Euro müssen Sie den Steuersatz des Ziellandes anwenden (z. B. 20% in Österreich). Hier ist das OSS-Verfahren hilfreich.

Welche Variante für Ihren Shop greift, bestimmt also Ihr EU-weites Umsatzvolumen. Prüfen Sie diesen Wert regelmäßig, damit der Wechsel nicht unbemerkt eintritt.

Das OSS-Verfahren: Umsatzsteuer im EU-Ausland zentral melden

Sobald Ihr jährlicher Netto-Umsatz an Privatkunden im EU-Ausland 10.000 € überschreitet, sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes anzuwenden. Um sich nicht in jedem einzelnen EU-Land separat steuerlich registrieren zu müssen, gibt es das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop).

Sie melden sich einmalig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für das OSS an. Danach melden und überweisen Sie Ihre ausländischen Umsatzsteuern gesammelt über das BZSt. Shopware weist die passenden Steuersätze automatisch aus, wenn die Länder korrekt in den Steuereinstellungen hinterlegt sind. In der Praxis hat sich gezeigt, dass das OSS-Verfahren den administrativen Aufwand für den grenzüberschreitenden Verkauf erheblich reduziert.

So passen Sie die Steuersätze in Shopware an

Möchten Sie zum Beispiel weiterhin mit 19% nach Österreich verkaufen (weil Sie unter dem Schwellenwert bleiben), dann löschen Sie den Ländereintrag „Österreich" aus dem 19%-Steuersatz. Shopware nutzt dann standardmäßig den deutschen Steuersatz auch für Lieferungen nach Österreich.

Möchten Sie hingegen die landesübliche Mehrwertsteuer anwenden (z. B. 20 % in Österreich), muss das Land in der Steuerliste bestehen bleiben. Welche Option die richtige ist, hängt von Ihrem Umsatzvolumen und Ihrer steuerlichen Situation ab.

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Länder aus Steuerliste löschen, um landesübliche MwSt zu berechnen.

Verfahren Sie nach der gleichen Logik auch mit den anderen Ländern, die Sie beliefern möchten.

Nach der Änderung:

  1. Cache leeren
  2. Seite neu laden
  3. Kontrolle im Warenkorb, ob der korrekte Steuersatz verwendet wird

Sonderfall: Unternehmen ohne gültige Umsatzsteuer-ID

Verkaufen Sie an ein Unternehmen in der EU, das keine gültige USt-ID angibt, behandelt Shopware dieses automatisch als Privatkunde. Es wird also ebenfalls die deutsche Steuer berechnet.

Kleinunternehmer: So verhält sich Shopware

Wenn Sie unter die deutsche Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG fallen, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, weder im Inland noch bei EU-Verkäufen. Damit Shopware das korrekt abbildet, hinterlegen Sie den Steuersatz 0 % in Ihren Produkten.

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Kleinunternehmer hinterlegen den "Stark ermäßigten Satz", was 0% USt entspricht.

Achten Sie außerdem darauf, dass im Theme oder durch ein Plugin ein Hinweis auf die Steuerbefreiung angezeigt wird, zum Beispiel:
„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Shopware bietet nativ keine spezielle Kleinunternehmer-Funktion. Es gibt dafür Plugins im Shopware Store, die den Shop auf diese Regelung einstellen. Prüfen Sie vor dem Einsatz, ob das Plugin mit Ihrer Shopware-Version kompatibel und langfristig gewartet wird.

Steuerfreiheit pro Land festlegen (B2B und B2C)

Damit Shopware korrekt berechnet, ob ein Verkauf steuerfrei ist oder nicht, legen Sie in den Ländereinstellungen fest, welche Regeln für B2C und B2B gelten.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

1. Öffnen Sie die Ländereinstellungen
Navigieren Sie im Adminbereich zu „Einstellungen" → „Regional" → „Länder".
Wählen Sie das Land aus, das Sie bearbeiten möchten (zum Beispiel Österreich oder Schweiz).

2. Steuerregeln definieren je nach Landestyp

Für EU-Länder (z. B. Österreich, Frankreich, Spanien):

  • Steuerfrei B2C: Deaktivieren
    (Privatpersonen innerhalb der EU müssen immer besteuert werden)
  • Steuerfrei B2B: Aktivieren
    (gilt nur, wenn der Geschäftskunde eine gültige USt-IdNr. angibt)
  • Mitgliedstaat der Europäischen Union: Aktivieren
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Steuereinstellungen festlegen, hier EU-Ausland

Für Drittländer (z. B. Schweiz, USA, Norwegen):

  • Steuerfrei B2C: Aktivieren
    (Privatpersonen außerhalb der EU kaufen steuerfrei)
  • Steuerfrei B2B: Aktivieren
    (auch Geschäftskunden sind steuerfrei)
  • Mitgliedstaat der Europäischen Union: Deaktivieren
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Steuereinstellungen festlegen, hier Drittland

Diese Einstellungen sind die Grundlage dafür, dass Shopware automatisch erkennt, ob bei einer Bestellung Umsatzsteuer berechnet werden muss oder nicht. Gerade bei internationalen Verkäufen vermeiden Sie damit manuelle Nacharbeit und minimieren das Risiko von Fehlberechnungen.

Fazit und Checkliste

Damit Shopware Ihre Steuern korrekt berechnet, stellen Sie sicher, dass folgende Punkte konfiguriert sind:

  • Lieferländer sind definiert
  • Der 10.000-Euro-Schwellenwert ist geprüft (für Verkäufe an Privatpersonen innerhalb des gesamten EU-Auslands)
  • B2C und B2B sind klar getrennt, ebenso EU-Inland und Drittland
  • Die Länderzuordnungen in den Steuersätzen sind korrekt hinterlegt

Wenn diese Punkte sauber umgesetzt sind, ist Ihr Shop steuerlich korrekt aufgestellt und prüfungsfest. Bei komplexeren Szenarien, etwa bei Kombinationen aus B2B, B2C und Drittland-Lieferungen, unterstütze ich Sie gern.

Marcel Krippendorf
Marcel Krippendorf
Exzellenz in Shopware 6: E-Commerce-Lösungen der Spitzenklasse. Mein Top-Shop-System ist die Lösung für alle, die sich einen Shop wünschen, der ihre Kunden begeistert & auf die Zukunft ausgerichtet ist.

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